Sonderpädagogischer Dienst

Was ist der sonderpädagogische Dienst?

Der sonderpädagogische Dienst der Astrid-Lindgren-Schule, SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Schüler*innen der Klassen 1-6 mit sprachlichen Auffälligkeiten und auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen an den allgemeinen Schulen, für deren Eltern und Lehrer*innen.

Primäres Ziel des sonderpädagogischen Dienstes ist es, dem Schulkind durch eine gezielte individualisierte Einzelfallhilfe einen erfolgreichen Schulbesuch an der allgemeinen Schule zu ermöglichen.

Das Angebot des sonderpädagogischen Dienstes ist kostenlos. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Welche Angebote kann der sonderpädagogische Dienst machen?

1. für Schulkinder:

  • sonderpädagogische Diagnostik
  • Beratung der beteiligten Lehrkräfte und Eltern
  • Unterstützung der Regelschulen beim Aufbau individueller Hilfesysteme und Förderkonzepte
  • sonderpädagogische Förderung in zeitlich begrenztem Rahmen 
  • bei Bedarf Kooperation mit Eltern, außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern und anderen Hilfesystemen (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, etc.)
  • wenn nötig Schullaufbahnberatung: Klärung des sonderpäd. Förderbedarfs im Rahmen einer kooperativen Diagnostik unter Einbeziehung der Eltern, Lehrkräfte und ggf. Vertreter anderer Fachdisziplinen

Wie wird der sonderpädagogische Dienst beantragt?

  • Die allgemeine Schule beantragt mit dem Antrag die Unterstützung des sonderpädagogischen Dienstes. Die Initiative dazu kann auch von den Eltern ausgehen.
  • Der Antrag wird per Mail an die Schulleitung der Astrid-Lindgren-Schule Silke Fiedler (si.fiedler@ulm.de) gesendet.